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Grundpflege / Verhinderungspflege / Qualitätsbesuche

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Grundpflege

Die Versorgung unserer Kunden richtet sich nach aktuellen Pflegestandards unter Berücksichtigung des Pflegeumfeldes und der individuellen Bedürfnisse.

Grundpflege nach SGB XI:

  • Ganzkörperwaschung
  • Teilwaschung
  • Bade- und Duscheinsätze
  • Inkontinenzversorgung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Mobilisation
  • Lagern und Betten
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Verhinderungspflege

So gern man es auch tut, die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen ist eine stark anstrengende und belastende Arbeit. Jeder, der eine solche Tätigkeit ausübt, hat ein Recht auf Urlaub, auf Freizeit oder auf Vertretung im Krankheitsfall. Doch vorwiegend ist das nicht gewährleistet. Um den Pflegenden eine Möglichkeit zur Erholung zu bieten, gibt es die Verhinderungspflege. Wir vertreten Sie würdig und in allen Punkten Ihrer Pflege. Dabei ist die Idee der Verhinderungspflege, dass nicht Sie, sondern die für die Pflegeperson zuständige Pflegekasse die anfallenden Kosten übernimmt.

Qualitätssicherungsbesuche nach §37.3 SGB XI

Die Qualitätssicherung durch das Pflegeteam VitalCare dient vorrangig der Beratung und Hilfestellung der Pflegepersonen. Sie umfasst alle Maßnahmen, die der Optimierung der Pflege und dabei insbesondere der Versorgung der Pflegebedürftigen dienen.

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